Freitag, 17. Mai 2013

Kommt die Ampel auf dem Beipackzettel?

Ausweitung der Produktinformationsblätter, Verbot des Haftungsausschlusses, Kritik an hohen Verlusten bei vorzeitiger Kündigung: Das sind nur einige Ergebnisse der heute zu Ende gegangenen Konferenz der Verbraucherschutz-Ministerkonferenz.


Im gestrigen Beitrag habe ich vorab über die Verbraucherschutz-Ministerkonferenz geschrieben. Die offiziellen Ergebnisse der Konferenz hat die VSMK auf ihrer Internetseite nun bekanntgegeben.

Auf ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder sich dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Anforderungen an Produktinformationsblätter auch auf stark nachgefragte Bankprodukte wie Tagesgeld, Festgeld, Termingeld oder Banksparanlagen auszuweiten, um so die gebotene Vergleichbarkeit flächendeckend zu erreichen.

Zudem soll eine regelmäßige Evaluation der Produktinformationsblätter im Hinblick auf ihre Verständlichkeit und ihre Eignung als Entscheidungshilfe für Anleger durchgeführt werden.

Verbot von Abkürzungen

Zur besseren Lesbarkeit haben sich die Minister für ein Verbot von Verweisen auf Preisverzeichnisse und ein Verbot von Abkürzungen ausgesprochen. Die Inhalte der Produktinformationsblätter sollen weitgehend durch standardisierte, formulierte Angaben, die eine verpflichtende Reihenfolge der Gliederung aufweisen, vereinheitlicht werden. Zudem einigte man sich darauf, den Seitenumfang der Produktinformationsblätter auf zwei bis maximal drei DIN-A-4-Seiten zu begrenzen.

Verbrauchern soll zukünftig mit dem Produktinformationsblatt eine vereinfachte und schnelle Wahrnehmung des Risikoprofils des Finanzproduktes, beispielsweise durch eine farbliche Kennzeichnung mit Rot, ermöglicht werden. Die Bundesregierung solle die geltende Regelung zur Beweislast durch die Verbraucher überprüfen.

Auch eine oftmals im Beratungsprotokoll festgehaltene Klausel, die einen Haftungsausschluss durch eine Unterschrift des Anlegers vorsieht, sei gesetzlich nicht vorgesehen. Die Unzulässigkeit dieser Vorgehensweise soll laut dem Willen der Verbraucherschutzminister klargestellt werden.

Kritik an hohen Verlusten bei Kündigung

Die Verbraucherschutzminister begrüßten, dass die Bundesregierung mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz eine Änderung anstrebe, mit der Anbieter von steuerlich geförderten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen verpflichtet werden, ihre Produktinformationsblätter weitestgehend zu standardisieren.

Kritisiert wurde, dass bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, um zu verhindern, dass Verbrauchern häufig hohe Verluste insbesondere bei vorzeitiger Kündigung bzw. Stornierung von privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen aufgrund der geringen Rückkaufswerte entstehen.

Nach Auffassung der VSMK müsse deshalb weiterhin insbesondere die Information und Aufklärung der Verbraucher durch die Anbieter von privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen vor Vertragsabschluss verbessert werden, die nicht unter das Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz fallen und nicht steuerlich gefördert werden.

Das Verbraucherschutzministerium wurde beauftragt gemeinsam mit weiteren Bundesministerien eine Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung auf den Weg zu bringen, um die Verbraucherinformationen vor dem Abschluss von privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen weiter zu verbessern.

Insbesondere sollten dazu die bereits vorgeschriebenen Produktinformationsblätter auch bei Verträgen, die nicht steuerlich gefördert werden, standardisiert werden. In den vorvertraglichen Unterlagen soll nach dem Wunsch der Verbraucherschutzminister zusätzlich zur Angabe der in Betracht kommenden Rückkaufswerte die Summe der jeweils bis dahin eingezahlten Beiträge in Euro ausgewiesen werden, um die Rentabilität bei vorzeitiger Kündigung bzw. Stornierung transparent zu machen.

Rentabilität transparent darstellen

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat Kritik daran geübt, dass beim Abschluss von privaten Rentenversicherungsverträgen, bei denen in der Auszahlungsphase eine lebenslange Rente gezahlt wird, Versicherungsnehmer keine hinreichende Information darüber erhalten, welches Lebensalter erreicht werden muss, damit die Höhe der Auszahlung mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht.

Nach Auffassung der Verbraucherschutzministerkonferenz muss deshalb die Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Anbieter von privaten Rentenversicherungsverträgen und Verträgen der staatlich geförderten Altersvorsorge vor Vertragsabschluss verbessert werden, um diese in die Lage zu versetzen, für sich zu entscheiden, ob das angebotene Altersvorsorgeprodukt überhaupt in Frage kommt bzw. ihrer Lebensplanung zur finanziellen Absicherung im Alter entspricht. 


Die Minister forderten den Bund auf, den dazu erforderlichen gesetzlichen Regelungsbedarf zu ermitteln.

Quelle: Redigierte Pressemitteilung der VSMK